In der Regel und bis auf wenige Ausnahmen sind Zusatzfahrer bei der Anmietung von Wohnmobilen inbegriffen.
Der Mietvertrag wird daher auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt, und Zusatzfahrer müssen sich am Tag der Abreise anmelden und ihren Führerschein vorlegen.
Zusatzfahrer müssen dieselben Alters- und Führerscheinvoraussetzungen erfüllen wie der Hauptfahrer.